Gilt eine Fahrradversicherung für Pedelecs auch im Ausland?

Was wäre eine Urlaubsreise ohne eine entspannende Rundfahrt mit dem Rad? Oftmals gibt es entsprechende Angebote vor Ort, allerdings sind E-Bike-Verleihstationen noch selten. Wenn die Reise dann auch noch ins Ausland gehen soll, stehen die Chancen relativ schlecht – je nach Urlaubsland. Viele Reisende nehmen daher ihre eigenen Räder mit. Sei es nun das E-Bike, Pedelec oder Fahrrad. Doch stehen sie oft vor der Frage, was eigentlich passiert, wenn das Rad beschädigt oder gar gestohlen wird? Wie steht es um den Auslandsversicherungsschutz? Greift da eine normale Fahrradversicherung? Läuft es über die Hausratversicherung? Die Haftpflicht? Wer zahlt und wann?

Keine extra Fahrradversicherung für das Ausland

Bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung ist es beispielsweise so, dass das gesamte Rad inklusive Zubehör versichert werden kann. Wichtig ist, dass es sich dabei um das elektrounterstützte Fahrrad beziehungsweise Pedelec handelt, welches auch im Versicherungsschein aufgeführt ist. Hinzu kommen die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile sowie das verwendete Schloss – wenn es die Auflagen der Versicherung erfüllt. Auch über Auslandsreisen muss sich der Versicherte keine Sorgen machen: Der Versicherungsschutz gilt bei Auslandsaufenthalten bis zu zwölf Wochen. Also ideal für E-Biker, die eine längere Tour geplant haben. Der Weltrekordversuch im Langstreckenfahren lässt sich somit zwar nicht knacken, dennoch kann man in drei Monaten schon einige Kilometer zurücklegen.

Die Eckdaten zum Versicherungsschutz

Versichert werden können dabei übrigens Räder im Wert von 1.499 Euro bis maximal 7.500 Euro. Wer den Original-Händlerbeleg, die Rahmennummer und die vollständige Käuferadresse parat hat, kann sein Bike ganz einfach über ein Online-Formular versichern und den Antrag abschicken. Das Rad darf zum Versicherungszeitpunkt allerdings nicht älter als drei Jahre sein. Bei Versicherungen anderer Anbieter kann eine Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung erworben werden. Der Anspruch bemisst sich dann an der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Hierbei gelten ähnliche Kriterien wie bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung, die allerdings nicht an andere Versicherungen gebunden ist. Und was ist nun alles im Ausland versichert? Nun ja, alles eben. Die Versicherung unterscheidet in erster Linie nicht zwischen der Region. Somit wird das Rad beispielsweise bei einem Diebstahl ersetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten für ein neues Fahrrad des gleichen Typs berücksichtigt. Im Höchstfall aber gilt maximal die zuvor vereinbarte Versicherungssumme. Auch Beschädigungen und Vandalismus werden mitversichert. Es besteht also quasi ein Rundum-sorglos-Paket für Reisende, die sich ins wilde Auslandsabenteuer stürzen möchten. Einzig Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, sind von dem Auslandsschutz ausgenommen. Das muss man dann über die jeweilige Versicherung abwickeln.

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