Helmpflicht für E-Bikes und Pedelecs – Ja oder Nein?

Kürzlich machte ein sehr bedrückendes Video in den sozialen Netzwerken die Runde: Ein kleiner Junge ist mit seinem Rad gestürzt und trägt kaum äußerliche Verletzungen davon. Erst 2 Tage später geht es ihm rapide schlechter – er hat einen Schädelbruch, der niemandem aufgefallen ist. Mit diesem Video wird die Debatte um eine gesetzliche Helmpflicht laut. Viele wundern sich sogar: Gibt es die nicht schon für das E-Bike?

Gilt eine Helmpflicht bei Pedelecs?

Klick mich!

Dazu würde ich mich gern – vor allem als Mutter – äußern. Doch zunächst klären wir, wann eigentlich eine Helmpflicht besteht, wann es sinnvoll ist einen Helm zu tragen und wann Probleme auftreten können, wenn man es nicht macht. Erstmal gilt keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer – somit sind auch Pedelec-Fahrer (Motor unterstützt bis 25km/h) davon befreit. ABER: Im Fall eines Unfalls, könnte es zu Problemen kommen. Wer keinen Helm trägt, kann unter Umständen Ärger mit der Versicherung bekommen. Das trifft erstmal nicht auf die Fahrrad-Vollkasko-Versicherung der Ammerländer zu. Diese haftet für alle Sachschäden, also auch am Helm (egal, ob auf dem Kopf oder dem Gepäckträger getragen). Kommen allerdings Personen zu schaden, liegt die Sachlage etwas anders: Bei Personenschäden der eigenen Person haftet die Unfallversicherung. Im Allgemeinen richtet sich diese nach dem Gesetzgeber – der keine Helmpflicht vorschreibt. Aber es kann sein, dass man gerade bei rabattierten Tarifen Klauseln im Vertrag hat, bei denen man sich verpflichtet, stets einen Helm zu tragen. In diesem Fall wirkt der Unfallschutz nicht und der Unfallverursacher muss für den Schaden selber aufkommen. Daher ist es ratsam, einfach nochmal seinen Vertrag genau zu studieren und auf solche Sonderregeln zu achten. Wenn andere Personen verletzt werden, kommt zudem die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Es ist also gar nicht so leicht, wie es zunächst scheint. Kurz gesagt: Es besteht im Normalfall eigentlich keine Helmpflicht für Pedelec-Fahrer, allerdings kann das die Versicherung individuell in ihren Bedingungen festsetzen. Es lohnt sich daher, den Vertrag nochmals zu lesen oder auch gegebenenfalls direkt beim Versicherer anzufragen, um sich schriftlich abzusichern.

Der Paragraphen-Dschungel macht´s nicht leicht

Gerade bei S-Pedelecs und E-Bikes waren sich die Fans, wie auch Medien zunächst uneinig, ob ein Helm denn nun Pflicht sei und in welchem Ausmaß. Grund dafür war der Paragraph 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung:

„(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

Straßenverkehrs-Ordnung

Streng genommen müssten S-Pedelecs und E-Bikes demnach mit einer „bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit“ selbstständig über 20km/h erreichen. Das ist aber – bis auf ganz wenige Ausnahmen – nicht der Fall. Das S-Pedelec und E-Bike fahren ja nicht, wenn man nicht strampelt (von den Ausnahmefällen abgesehen). Zum Teil können normale Pedelecs allein durch Motorunterstützung zwar 6 km/h erreichen, aber damit erfüllt sich ja der Paragraph wieder nicht, da sie als Fahrräder definiert werden. S-Pedelecs können die 18km/h, E-Bikes (im engeren Sinn) bis zu 20km/h mit eigenständigem Motor erreichen. Damit wäre also klar, dass keine Helmpflicht bestünde. Das Verkehrsministerium sieht das aber anders, da die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von S-Pedelecs ihrer Auffassung nach bei 45 km/h liegt – erst dann setzt die Motorunterstützung ja auch aus. Reine Interpretationssache also.

Geeignete Helme für S-Pedelecs und E-Bikes sind Pflicht

Dennoch gilt seit April 2012: Für S-Pedelecs (der Motor unterstützt bis zu 45km/h) steht fest, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Da für S-Pedelecs auch der Führerschein der Klasse M notwendig ist, liegt es nahe, dass man zu einem Moped-Helm (bzw. Motorrad-Helm) greift. Das ist allerdings wegen der fehlenden Belüftung unangenehm. Trotz allem schwitzt der Fahrer, da sich das Rad durch seine Muskelkraft bewegt – der Motor wirkt ja nur unterstützend. Ein normaler Fahrradhelm ist allerdings auch nicht geeignet – wirft man einen Blick auf die hohen Geschwindigkeiten, die er aushalten müsse. Hier ist die Fahrradindustrie in der Pflicht geeignete Helme ( nach ECE-R 2205)  zu entwickeln, die Sicherheit, aber auch Komfort für S-Pedelec-Fahrer bieten. Ein Beispiel hierfür wäre der Vigor von Cratoni. Die Polizei toleriert aktuell allerdings Fahrradhelme, die auf jeden Fall getragen werden müssen. Selbiges gilt auch für E-Bikes, die bis zu 45km/h durch einen Motor unterstützt werden.

Sicherheit ist das A und O

Anfangs hatte ich angekündigt auch meine persönliche Meinung zu dem Thema Helmpflicht vorzutragen. Tatsächlich wäre ich für eine Helmpflicht, wenn man mir versichern könnte, dass es auch funktioniert. Aber das würde es nicht. So wie Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht davor bewahren, dass Menschen das Tempo überschreiten oder rote Ampeln nicht davor schützen in den kreuzenden Verkehr zu fahren, so wird eine Helmpflicht nicht helfen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Wozu auch? Ruiniert ja die Frisur. Sicherlich würden mehr Menschen zum Helm greifen, wenn sie ein Bußgeld befürchten müssten. Oder Sanktionen bezüglich ihrer Versicherung. Aber nur aus der Angst heraus, dass Konsequenzen folgen. Vielmehr sollte uns aber daran gelegen sein, den Menschen einen grundsätzlichen Sicherheitsgedanken zu vermitteln. Sie sollten Helme von innen heraus befürworten und um ihrer selbst willen Helme tragen, um sich zu schützen. Dazu wäre es vielleicht notwendig die Menschen besser aufzuklären. Sie auf die Risiken hinzuweisen. Es muss einfach Klick machen.

Helmpflicht greift in die Privatsphäre ein

Es ist nicht richtig, in die Privatsphäre einzugreifen und Menschen einen Helm auch vorzuschreiben. Das sehe ich irgendwo kritisch. Ich würde mir aber wünschen, dass Menschen, die noch nicht zu rationalen Entscheidungen fähig sind, geschützt werden. Dazu zählen Kinder. Diese lernen von den Eltern, adaptieren ihr Verhalten. Wer hier kein Vorbild ist, bringt sein Kind in große Gefahren. Eine Helmpflicht bis zu einem gewissen Alter – vielleicht 12 Jahre – wäre daher für mich gut denkbar. So werden die Kinder geschützt und können später dennoch selbst entscheiden, wie sie weiter verfahren möchten. Durch Aufklärungskampagnen kann über die grundsätzliche Verkehrserziehung heraus versucht werden, an den Verstand der jungen Erwachsenen zu appellieren. Nur dann, wenn sie die Sicherheit auch wirklich leben, kommt sie auch an. Das ist allerdings meine persönliche Einstellung. Sicherlich mag es auch Befürworter, so wie Gegner der Helmpflicht geben. Es ist allen freigestellt ihre Meinung zu vertreten. Allerdings tut mir als Mutter jedes Mal das Herz weh, wenn ich ein Kleinkind ohne Helm auf dem Fahrrad sehe…

Was haltet ihr von dem Ruf nach einer Helmpflicht? Völlig unbegründet oder schon lange fällig? Ich freue mich auf eure Meinungen.

Anmerkung: Die Meinung der Autorin muss nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln.

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