Fahrten im Dämmerlicht: Die E-Bike Beleuchtung korrekt anbringen

Die Tage werden wieder länger, die Temperaturkurve klettert nach oben. Viele Radler – wie ich – packen nun wieder ihre Drahtesel aus, um sie fit für die neue Saison zu machen. Hartgesottene Biker – wie mein Mann – sind gar nicht erst abgestiegen. Doch auch diese können kurz unsere Checkliste durchgehen, ob sie auch alle Punkte zur korrekten Beleuchtung erfüllen.

Vor allem im Februar und März kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu Unfällen, weil Radfahrer schlichtweg übersehen worden sind. Dämmerlicht am Morgen plus falsche Beleuchtung sorgen dafür, dass Radler zu früher Stunde nahezu eins mit der Straße werden. Verletzungen und Sachschäden sind dann ohnehin schon ärgerlich; richtig unangenehm wird es aber, wenn der Radfahrer dabei mit fehlender oder nicht StVZO-konformer Beleuchtung ertappt wird. So erhalten Radler im Streitfall eine Teilschuld und die Versicherungen springen dann oftmals nicht oder nur teilweise ein.

Kriterien zur Anbringung der Fahrradlampe

Zu einem StVZO-konformen Pedelec gehören keine Speichenreflektoren mehr. Es genügt schon, wenn der Reifen eine reflektierende Flanke aufweist. Reflektorbänder oder Reflektorkragen gehören zwar nicht zur Pflichtprogramm, sind aber eine gute Ergänzung, wenn ihr richtig sicher unterwegs sein möchtet. Die Reflektoren an den Pedalen sind und bleiben aber Pflicht. Daneben muss das Rad eine Vorder- und Rückleuchte haben. Diese sollte nach folgenden Kriterien ausgesucht werden:

Die Fahrradlampe muss in Deutschland der StVZO entsprechen und so angebracht werden, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Auch speziell für zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hat die Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 67) seit Juni 2017 klare Vorgaben: „Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht mit einer maximalen Lichtstärke und Lichtverteilung der Tagfahrlichtfunktion (…) ausgerüstet sein. Die Umschaltung zwischen den Lichtfunktionen muss automatisch erfolgen oder von Hand mit Bedienteilen (…).“

Anbauhöhe der Vorder-und Rückstrahler

Das Vorderlicht sollte dabei aus einem weißen, leuchtenden Scheinwerfer und einem weißen Rückstrahler (Reflektor) bestehen. Das Rücklicht setzt sich aus roter Schlussleuchte und ebenfalls rotem Reflektor zusammen. Ebenfalls zu beachten sind die Anbauhöhen am Rad. Ist das Licht zu niedrig, wird die Fahrbahn nicht gut ausgeleuchtet. Zu hoch, kann es den Gegenverkehr blenden.

Laut StVZO muss der Rückstrahler vorn auf einer Höhe von 400 mm bis 1200 mm angebracht werden. Die Schlussleuchte kann bereits ab 250 mm und ebenfalls bis zu 1200 mm angebaut werden. Diese Angaben beziehen sich auf Lampen, die nach StVZO fest mit am Rad verbaut werden.

Rück- und Frontstrahler müssen richtig angebracht und sein, um euch auf dem E-Bike sichtbar zu machen. Foto: pixabay/MirellaST

Helmlampen* sind davon nicht betroffen. Diese dürfen zusätzlich genutzt werden, da sie streng genommen von einer Person getragen werden, und nicht am Rad befestigt sind. Eine Helmlampe allein würde allerdings nicht ausreichen, um als StVZO-konform zu gelten. Zudem blenden Helmlampen oftmals andere Verkehrsteilnehmer, demnach sollte man sie mit Bedacht auswählen.

In 7 Schritten zum perfekten Licht

Welche Höhe für das Pedelec optimal ist, kann leicht herausgefunden werden:

  1. Stellt das Rad etwa 5 Meter vor eine Wand/Mauer ab.
  2. Die aktuelle Höhe des Scheinwerfers am Rad ausmessen.
  3. Die Höhe an der Wand markieren (Kreide oder Klebestreifen)
  4. Das Pedelec gerade (nicht mit Ständer) hinstellen.
  5. Licht anschalten.
  6. Lichtstand prüfen: Korrekt ist, wenn die Oberkante des Lichts unterhalb der markierten Stelle auf die Wand trifft. Wenn der Lichtstrahl darüber liegt, kann er den Gegenverkehr blenden.
  7. Wenn die hellste Stelle des Lichtkegels auf halber Höhe des Scheinwerfers ist, kann der Frontscheinwerfer fixiert werden.

Was heißt eigentlich StVZO-konform?

Doch was genau müssen die Lampen erfüllen, um als StVZO-konform zu gelten? Die Lampe sollte fest am Pedelec oder E-Bike montiert und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen worden sein. Wer Batterielampen verwendet, sollte darauf achten, dass sie ein Prüfsymbol (eine Wellenlinie und der Buchstabe „K“ – gefolgt von fünfstelliger Ziffer oder/und E1 Prüfsymbol) besitzen. Außerdem sollten sie keinen Bewegungsspielraum zulassen. Das heißt, sie müssen wirklich fest am Rad sitzen und dürfen nicht verrutschen.

Seit August 2013 darf akku- oder batteriebetriebene Beleuchtung genutzt werden – die Dynamopflicht wurde abgeschafft. So können Scheinwerfer nun auch über den E-Bike Akku betrieben werden. Aber Obacht: Beim Kauf einer Lampe sollte man darauf achten, dass sie mit dem Pedelec kompatibel ist: Ein Akku liefert Gleichspannung, der klassische Dynamo Wechselspannung. Möchtet ihr die Scheinwerfer mit dem Akku koppeln, gilt nach StVZO § 67 zusätzlich:

„1. **Nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs ist noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet oder

  1. der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorgen.“

Vorsicht bei batteriebetriebenen Lampen

Es gibt einige Hersteller, die ansteckbare Batterielampen inklusive Halterung anbieten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass sie weder den Gegenverkehr blenden können, noch zu locker sitzen. Damit scheiden sehr viele Lampen mit halterlosen Befestigungen bereits aus. Eine gute Lampe ist beispielsweise die KNOG Blinder Mob, die Dank Gummischnalle fest am Lenker sitzt und eine gute Leuchtkraft aufweist. Sie ist ideal für kurze Fahrten in der City. Für lange Trails eignet sie sich allerdings eher nicht ohne zusätzliche Helmlampe, da die KNOG nur eine kurze Brenndauer hat.

Weitere Tipps zum sicheren Fahren in der Dämmerung

Zusätzlich zur passenden Beleuchtung, können simple Gadgets wie eine gelb getönte Sonnenbrille (wahlweise auch im Helm integriert) oder gar selbst tönenden Gläser dazu beitragen, den Fahrkomfort in der Dämmerung zu erhöhen. Gelbtöne wirken kontraststeigernd und erleichtern so Fahrten bei Dämmerung und bei Nacht. Tagsüber würden gelbe Gläser allerdings zu viel UV-Strahlung durchlassen, daher solltet ihr bei Tagfahrten eher zu Grün-, Braun- oder Grautönen greifen.

Je nachdem, ob ihr in der Großstadt oder vorwiegend auf dem Land unterwegs seid, reichen übrigens Lampen mit 40 Lux locker aus. In Großstädten reicht die Kombination aus Scheinwerfer und Straßenlaterne dazu aus. Wer außerhalb unterwegs ist, kann aber gern auf 70 Lux und mehr zurückgreifen.

Bei Fahrten im wirren Großstadtverkehr werden Handzeichen zum Abbiegen häufig übersehen. Mit der neuen StVZO sind nun aber auch Blinkeranlagen an Mehrspurfahrzeugen erlaubt. Ein Anbieter für Rad-Blinker ist beispielsweise HP Velotechnik („Wing Bling“).

Zuletzt liegt mir als Mutter die Sicherheit von Kindern sehr am Herzen. Auch dabei gab es eine neue Regelung zur Beleuchtung von Fahrradanhängern. Laut §67a StVZO müssen Anhänger nun mit mehreren lichttechnische Einrichtungen ausgerüstet sein. Der neue „Kid plus“-Anhänger von Croozer erfüllt diese Normen beispielsweise. Mit ihm könnte ich sogar unseren jüngsten Nachwuchs transportieren, weswegen er mir ins Auge gestochen ist. Er steht ganz oben auf meiner Wunschliste; jetzt heißt es nur noch das Rad aus der Versenkung holen und durchstarten!

  • In manchen Ländern, wie den Niederlanden, ist das Tragen zusätzlicher Lampen am Körper verboten. Darunter fallen auch Helmlampen. Wer ins Ausland fährt sollte sich zuvor mit der Gesetzeslage vertraut machen.
    ** Gilt nicht für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, die vor dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht werden.

Aufmacherfoto: pixabay/Helga Stein

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