Recht: E-Bike während Fahrverbot nutzen?

Wichtig für die Frage, ob während eines Fahrverbots das E-Bike Fahren erlaubt ist, ist die Definition eines E-Bikes. Wir erläutern die Unterschiede und erklären, wann das Radeln ohne Fahrerlaubnis geht.

Viele fragen sich: Darf ich eigentlich E-Bike fahren, wenn mir der Führerschein für kurze Zeit entzogen worden ist?

Die Antwort ist „Unter Umständen Ja.“

Natürlich ist es eine Entlastung, wenn man statt öffentlicher Verkehrsmittel einfach auf das E-Bike umsteigen kann. Rein rechtlich gibt es aber ein paar Fallstricke zu beachten. Die große Frage: ist mein Zweirad ein E-Bike oder vielleicht doch Pedelec? 

Zur Erläuterung: Bei Pedelecs wird die Tretkraft des Fahrers bis maximal 25 km/h unterstützt, dann setzt sie aus. Der Motor darf daher nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h fördern – bei einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt. Dann gelten die E-Bikes bzw. Pedelecs rein rechtlich als Fahrrad (nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ) und können auch bei einem Fahrverbot gefahren werden. Genauso wie ein herkömmliches Rad. Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis zu 6 km/h sind inbegriffen (hierbei kann der Motor das Rad auch ohne Treten unterstützen).

E-Bike-Fahrenden droht eine Freiheitsstrafe

Zweiräder, die ohne Tretunterstützung, d.h. ohne, dass in die Pedale getreten wird, mit Motorleistung fahren sind E-Bikes oder S-Pedelecs, die vor dem Gesetz als Kleinkrafträder gelten. Solche E-Bikes oder S-Pedelecs erreichen mit Motor eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Kleinkrafträder unterliegen dann ebenfalls dem Fahrverbot und dürfen nicht in Betrieb genommen werden.  Wenn der Führerschein also eingezogen worden ist, macht ihr euch strafbar, wenn ihr das E-Bike während des Fahrverbots nutzt. Durch dieses „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann schnell eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe winken – überlegt also zweimal, ob ihr wirklich aufsatteln wollt. Denn auch für den Schutz durch eure Versicherung ist eine gültige Fahrerlaubnis eine Voraussetzung.

Anmerkung: Dieser Artikel soll nur Basiswissen vermitteln. Er ersetzt keine Rechtsberatung und darf auch nicht als solche gesehen werden.

 

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Eine Antwort

  1. Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Mir wurde der Führerschein entzogen. Eine verkehrspsychologische Untersuchung nach Führerscheinentzug wurde bereits angesetzt. Ich finde es spannend, dass man mit einem E-Bike dann auch nicht fahren darf, wenn der Führerschein erstmal weg ist. Besten Dank für diesen hilfreichen Artikel!

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