Promillegrenze auf dem E-Bike

Zwei Weingläser stehen auf einem Tisch und zwei Fahrradfahrer sind verschwommen im Hintergrund

Noch schnell ein paar Gläser Sekt auf der Geburtstagsparty und dann mit dem Drahtesel nach Hause. Darf man das? Wenn es um Alkohol und Fahrradfahren geht, scheiden sich die Geister. Erst wird die Promillegrenze angehoben, dann wieder gesenkt, extreme Stimmen rufen danach sie ganz abzuschaffen. Das Thema ist und bleibt strittig. Doch wie steht es eigentlich aktuell um die Promillegrenze auf dem E-Bike beziehungsweise Pedelec? Welche Grenze gilt und vor allem: Welche Strafen können drohen?

Die Fragen können auch wir nicht pauschal beantworten. Erst gilt es, zu klären, um welches Fahrzeug es sich handelt. Fährt man also ein E-Bike oder S-Pedelec (bis 45 km/h) oder ein normales Pedelec (bis 25km/h)? Die exakte Differenzierung haben wir im Beitrag „Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec“ erklärt.

Fahruntüchtigkeit mit einem Pedelec

Bei einem Pedelec handelt es sich rechtlich um ein „normales“ Fahrrad, da es nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25km/h durch den Hilfsmotor unterstützt wird. Geringe Mengen an Alkohol sind hierbei sogar erlaubt: Generell straffrei bleibt, wer weniger als 0,3 Promille im Blut hat. Sind es mehr als 0,3 Promille und der Fahrstil ist auffällig, kann eine Strafanzeige folgen. Die Fahrerin oder der Fahrer gilt in dem Fall als „relativ fahr­untüchtig“. Schlimmer ist es, wenn es einen Unfall gibt.

Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Radfahrende, wie auch Pedelec-Fahrende mit mehr als 1,6 Promille im Blut drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe (meist ein Nettomonatsgehalt) fürchten müssen, da sie als absolut fahr­untüchtig eingestuft werden. Auch um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kommen sie nicht herum. Wer durch den allseits bekannten „Idioten-Test“ fällt, muss anschließend mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann für den PKW sowie das Rad gleichermaßen gelten. Übrigens: Wer in einer normalen Verkehrskontrolle bis zu 1,5 Promille hat aber nicht auffällig war, bleibt straffrei.

Quelle: Universitätsmedizin Rostock

Fahrer von E-Bike und S-Pedelecs strenger bestraft

Schnellere E-Bikes sowie S-Pedelecs mit einer Leistung bis zu 45 km/h unterliegen anderen Richtlinien: Diese gelten als Kraftfahrzeuge und sind zu versichern. Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten die gleichen Gesetze wie für Autos: Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt, muss mit bis zu 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer mit mehr als 1,1 Promille am Lenker unterwegs ist, begeht eine Straftat. Daher sollte man sich zweimal überlegen, ob man sein Bike nicht besser stehen lässt, denn es drohen eine Freiheits- oder Geldstrafen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg sowie ein Führerscheinentzug (bis zu 6 Monate).

Ein Fahrradfahrer blickt nach oben und fragt sich wer nach einem Unfall zahlt.

Wer bei einem Unfall zahlt ist unterschiedlich – ein Überblick

Wer mit einem Pedelec fährt, ist normalerweise durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn ein Unfall passiert und es zu Personenschäden kommt. Das Fahrrad selbst ist aber nicht versichert. Allerdings sind E-Bikes noch relativ neu und in vielen Verträgen nicht verankert. Es lohnt sich also nachzufragen, um eine schriftliche Zusicherung zu erhalten. Auch in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer sind Unfallschäden am Pedelec mitversichert. Diese greifen in der Regel bei einem Unfall, auch, wenn Alkohol im Spiel war, ein. Mit einer Ausnahme: Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht muss in allen Fällen selber zahlen!

Promillegrenzen kurz zusammengefasst

Damit es gar nicht durch einen Alkohol herbeigeführten Unfall kommen kann, raten wir wie auch beim Auto: Solange Alkohol mit im Spiel ist – Hände weg vom Lenker.

Euer Team von E-Bike on Tour

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2 Antworten

  1. Mein Sohn muss eine MPU machen, weil er einen zu hohen Alkoholpegel am Steuer hatte. Mir war unklar, dass für E-Bikes andere Grenzen stehen. Vielleicht kann mein Sohn sich mit Hilfe auf die MPU vorbereiten.

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