
Wichtig für die Frage, ob das E-Bike trotz Fahrverbot erlaubt ist, ist die Definition eines E-Bikes. Wir erläutern die Unterschiede und erklären, wann das Radeln trotz Fahrerverbot geht.
Viele fragen sich: Darf ich mein E-Bike trotz Fahrverbot nutzen, wenn mir der Führerschein für kurze Zeit entzogen worden ist?
Die Antwort ist „Unter Umständen Ja.“
Natürlich ist es eine Entlastung, wenn man statt öffentlicher Verkehrsmittel einfach auf das E-Bike umsteigen kann. Rein rechtlich gibt es aber ein paar Fallstricke zu beachten. Und manch eine/r fragt sich: darf ich trotz Fahrverbot mein Zweirad nutzen? Die große Frage: ist mein Zweirad ein E-Bike oder vielleicht doch Pedelec?
Zur Erläuterung: Bei Pedelecs wird die Tretkraft des Fahrers bis maximal 25 km/h unterstützt, dann setzt sie aus. Der Motor darf daher nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h fördern – bei einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt. Dann gelten die E-Bikes bzw. Pedelecs rein rechtlich als Fahrrad (nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ) und können auch trotz Fahrverbot gefahren werden. Genauso wie ein herkömmliches Rad. Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis zu 6 km/h sind inbegriffen (hierbei kann der Motor das Rad auch ohne Treten unterstützen).
E-Bike-Fahrenden droht eine Freiheitsstrafe
Zweiräder, die ohne Tretunterstützung, d.h. ohne, dass in die Pedale getreten wird, mit Motorleistung fahren sind E-Bikes oder S-Pedelecs, die vor dem Gesetz als Kleinkrafträder gelten. Solche E-Bikes oder S-Pedelecs erreichen mit Motor eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Kleinkrafträder unterliegen dann ebenfalls dem Fahrverbot und dürfen bei Fahrverbot nicht in Betrieb genommen werden. Wenn der Führerschein also eingezogen worden ist, macht ihr euch strafbar, wenn ihr das E-Bike trotz Fahrverbot nutzt. Durch dieses „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann schnell eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe winken – überlegt also zweimal, ob ihr wirklich aufsatteln wollt. Denn auch für den Schutz durch eure Versicherung ist eine gültige Fahrerlaubnis eine Voraussetzung.
Wenn Du noch kein E-Bike hast, dir aber auf Grund eines bevorstehenden Fahrberbots eins kaufen möchtest, geben wir hier ein paar Tipps, worauf Du beim Kauf achten solltest.
Anmerkung: Dieser Artikel soll nur Basiswissen vermitteln. Er ersetzt keine Rechtsberatung und darf auch nicht als solche gesehen werden.






3 Kommentare
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Mir wurde der Führerschein entzogen. Eine verkehrspsychologische Untersuchung nach Führerscheinentzug wurde bereits angesetzt. Ich finde es spannend, dass man mit einem E-Bike dann auch nicht fahren darf, wenn der Führerschein erstmal weg ist. Besten Dank für diesen hilfreichen Artikel!
Diese gesamte Regelung ist hanebüchen und stinkt gen Himmel. Man darf ein E-Bike / Pedelec bis 25 km/h bei Fahrverbot fahren. Einen E-Scooter mit max. 22 km/h nicht. Bei Führerscheinentzug ist beides erlaubt – bitte WAS???
Man beachte auch, dass das (schnellere) Pedelec bis zu 1,6 Promille Alkohol erlaubt und der (langsamere) E-Scooter den KFZ-Regeln bis 0,3/0,5 Promille unterliegt.
Wie soll ein Mensch seine Arbeitsstelle erreichen, wenn die glorreiche Deutsche Bahn wieder und wieder ausfällt? Hier MUSS eine vernünftige Lösung her, ansonsten ist jeder Betroffene gezwungen, eine Straftat zu begehen, da er ganz einfach keine andere Möglichkeit hat. Dieser Staat ist mit seinen überbordenden Regelwerken einfach nur noch zum Kotzen!
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Tatsächlich empfinden viele Menschen die unterschiedlichen Regelungen für Pedelecs und E-Scooter als schwer nachvollziehbar.
Der Hintergrund liegt in der rechtlichen Einordnung der Fahrzeuge: Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder, während E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Deshalb greifen bei Fahrverboten, Alkoholgrenzen und anderen Verkehrsregeln teilweise unterschiedliche Vorschriften.
Ob diese Unterscheidung angesichts ähnlicher Geschwindigkeiten immer sinnvoll und nachvollziehbar ist, wird durchaus kontrovers diskutiert. Unser Beitrag soll vor allem darüber informieren, welche Regeln aktuell gelten – unabhängig davon, wie man sie persönlich bewertet.
Ihren Hinweis auf die Mobilität von Betroffenen, insbesondere bei mangelnden Alternativen im öffentlichen Nahverkehr, können wir gut nachvollziehen. Gerade deshalb ist es wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen, um zusätzliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Viele Grüße
Ihr Team von e-Bike on tour