Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?

Generell sind im Volksmund alle elektrisch unterstützten Fahrräder gleichzusetzen mit E-Bikes. Dabei unterscheiden sich E-Bike, Pedelec und S-Pedelec deutlich voneinander. Das eine gilt noch als Fahrrad, das andere schon als Kleinkraftrad mit Versicherungspflicht. Damit Licht ins Dunkel kommt, erklären wir die unterschiedlichen Typen der motorisierten Räder:

Das E-Bike „im engeren Sinne“ ähnelt einem Mofa. Es lässt sich mittels Drehknopf beziehungsweise Schalthebel fahren – ganz ohne mühselig in die Pedale zu treten. E-Bikes gelten dann als Kleinkraftrad, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und die Motorleistung 500 Watt nicht übersteigt. Ein richtiges E-Bike benötigt eine Betriebserlaubnis. Auch muss man im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung sein (Minimum). Wer schneller als 20 km/h unterwegs sein möchte, muss in die Pedale treten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Auch, wenn keine Helmpflicht besteht, sollte der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen. Schon bei 20 km/h besteht eine enorme Verletzungsgefahr.

Schnelle E-Bikes sind eigentlich Kleinkrafträder

Es gibt E-Bikes, die über 20 km/h schnell sein können (bis 25 km/h, bis 45 km/h und über 45 km/h), allerdings werden diese nicht als E-Bikes im Sinne von elektrisch verstärkten Fahrrädern behandelt. E-Bikes, die bis zu 25km/h schnell fahren können, sind eigentlich Mofas, das Tragen eines geeigneten Helms ist dabei Pflicht! E-Bikes bis zu 45 km/h gelten als Kleinkrafträder, die nur mit Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden dürfen. Wenn das E-Bike von der Leistung ausgehend mehr als 45 km/h schafft, ist es als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorrad der Klasse A zu bezeichnen.

Wer von einem E-Bike spricht, meint meistens ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Es kann in drei Gruppen unterteilt werden: Pedelec ohne Anfahrhilfe (bis 25 km/h), Pedelec mit Anfahrhilfe (bis 6 km/h) und schnelles Pedelec.

Die Unterschiede bei Pedelecs

Pedelec ohne Anfahrhilfe:

Der Motor mit 250 Watt Leistung unterstützt dabei das Rad. Allerdings funktioniert der Motor nur dann, wenn der Biker auch kräftig in die Pedale tritt.

Das Pedelec erreicht so eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Wer es eilig hat, kann die gewünschte Geschwindigkeit ab 25 km/h nur noch in Eigenleistung erreichen. Die Unterstützung durch den Motor ist in mehreren Stufen abrufbar und von der Pedalkraft bzw. Trittfrequenz des Fahrers abhängig. Das Pedelec ist rein rechtlich gesehen dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Eine Versicherung, ein Führerschein oder eine Zulassung sind nicht notwendig.

Wir empfehlen aufgrund der bestehenden Unfallgefahr dennoch eine private Haftpflichtversicherung. Auch besteht keine Helmpflicht oder Altersbegrenzung, aber auch hier raten wir zu mehr Vorsicht: Macht anfangs eine Probefahrt und erhöht die Geschwindigkeit langsam, um euch an das Fahren mit Motor zu gewöhnen.

Pedelec mit Anfahrhilfe:

Dieser Pedelec-Typ fährt bis zu 6 km/h ohne zu Treten. Besonders bei hügeligem Gelände bietet er daher eine praktische Starthilfe. Alle Pedelecs, die eine Nennleistung von weniger als 250 Watt besitzen, sind rein rechtlich gesehen als Fahrräder zu bewerten. Am Pedelec darf daher, wie beim Fahrrad auch, ein Transportanhänger für Kinder befestigt werden. Das Nutzen der Radwege ist übrigens Pflicht.

S-Pedelecs

Neben normalen Pedelecs existieren die „schweizer“ Pedelecs, oder auch S-Klasse genannt. Sie fallen nicht mehr unter die Kategorie der normalen Räder und erreichen durch den Motor eine Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h bei 500 Watt Leistung. Das klappt aber nur, wenn ordentlich in die Pedale getreten wird. Auch hier ist eine Betriebserlaubnis (bzw. Einzelzulassung) notwendig, zudem müssen Fahrerinnen und Fahrer das Mindestalter von 16 Jahren erreichen und im Besitz eines Führescheins (Klasse M) sein. Zusätzlich ist das Versicherungskennzeichen Pflicht. Die Radwege sind nicht erlaubt.

E-Bikes in vielen Variationen

Um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden, lassen sich E-Bikes übrigens noch weiter kategorisieren. So gibt es beispielsweise spezielle Mountainbikes oder Rennräder, City- oder Touren-/Trekkingräder oder leichte Falt- oder Kompakträder. Auch Lasten- bzw. Transporträder sind im Bereich E-Bikes vorhanden. Welches E-Bike zu wem passt und worauf beim Kauf zu achten ist, haben wir ausgiebig im Beitrag „Das richtige E-Bike finden: Dieses Modell passt zu mir“ erläutert.

Generell gilt: Bei Pedelecs unterstützt der Elektromotor den Fahrenden einfach zusätzlich. Nur beim Treten ist auch der Motor aktiv. Bei einem E-Bike kann die Motorunterstützung auch unabhängig vom Treten erfolgen. Man kann ganz normal Gas geben, um voran zu kommen. Um das E-Bike rechtlich einordnen zu können müssen unter anderem Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung herangezogen werden.

Falls noch weitere Fragen zu E-Bikes oder Pedelecs auftauchen, freuen wir uns über einen Kommentar :).

Euer Team von E-Bike on Tour

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3 Antworten

  1. Bisher wusste ich noch gar nicht, wo genau die Unterschiede liegen. Aber da ich mir gerne ein E-Bike anschaffen möchte, weiß ich nun besser Bescheid. Außerdem werde ich mehrere Modelle vergleichen sowie mich ausführlich beraten lassen. Gerne würde ich das Bike auch für längere Touren nutzen.

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